Sondereigentumsverwaltung
Sondereigentumsverwaltung (SEV).
Sie besitzen eine vermietete Eigentumswohnung und möchten die Verwaltung abgeben? Wir übernehmen alles rund um Ihr Mietverhältnis – von der Mietersuche bis zur Nebenkostenabrechnung.
SEV erklärt
SEV oder WEG-Verwaltung – was ist der Unterschied?
Die häufigste Frage vorab – und eine berechtigte, denn beide Verwaltungsformen betreffen dasselbe Gebäude, aber unterschiedliche Zuständigkeiten:
WEG-Verwaltung
Für die Gemeinschaft
Verwaltet das Gemeinschaftseigentum aller Eigentümer: Dach, Fassade, Treppenhaus, Heizung. Erstellt Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung der Gemeinschaft, organisiert die Eigentümerversammlung – beauftragt von der WEG als Ganzes.
Sondereigentumsverwaltung
Für Ihre Wohnung
Verwaltet Ihr Sondereigentum – die einzelne, vermietete Wohnung: Mietersuche, Mietvertrag, Mieteingang, Nebenkostenabrechnung gegenüber Ihrem Mieter. Beauftragt von Ihnen allein, unabhängig von der Gemeinschaft.
Kurz: Die WEG-Verwaltung kümmert sich um das Haus, die SEV um Ihre Wohnung darin. Wer beides delegieren will, braucht beide Formen – idealerweise ohne Schnittstellen dazwischen.
Leistungsumfang
Was die SEV bei uns umfasst
Wir übernehmen alle Aufgaben rund um Ihr Mietverhältnis – von der Auswahl des Mieters über den laufenden Mieteingang bis zur jährlichen Nebenkostenabrechnung. Alle Unterlagen liegen in der digitalen Objektakte, die Steuerunterlagen für Ihre Anlage V stellen wir Ihnen jährlich zusammen.
Typische Auftraggeber sind Kapitalanleger mit einer oder mehreren Eigentumswohnungen, Eigentümer, die nicht vor Ort wohnen, und Erben, die eine vermietete Wohnung übernommen haben. In allen Fällen gilt: Sie entscheiden über die Grundsatzfragen – Mieterauswahl, größere Instandhaltungen, Mietanpassungen –, das operative Tagesgeschäft übernehmen wir und dokumentieren es nachvollziehbar im Portal.
- Mietersuche, Bonitätsprüfung, Mietvertrag
- Mieteingang und individuelle Nebenkostenabrechnung
- Schnittstelle zur WEG-Verwaltung (Hausgeldfluss)
- Mieterkommunikation und Ticketsystem
- Jährliche Steuerunterlagen für Ihre Anlage V
- Abstimmung mit Ihrem Steuerberater auf Anfrage
Führen wir zusätzlich die WEG-Verwaltung Ihres Objekts, laufen beide Bereiche in einer Hand: Hausgeldzahlung, Mietforderung und Nebenkostenabrechnung werden konsistent abgebildet – ohne Reibungsverluste zwischen verschiedenen Dienstleistern.
Ablauf
So starten wir
- 01
Erstgespräch und Unterlagen
Mietvertrag, Teilungserklärung, letzte Hausgeldabrechnung
- 02
Aufbau der Objektakte und Portal-Zugang
- 03
Umstellung von Mieterkommunikation und Zahlungswegen
- 04
Laufende Verwaltung Ihrer Einheit
inkl. jährlicher Abrechnung gegenüber dem Mieter
Ihr Aufwand dabei ist bewusst klein: Nach Vertragsschluss brauchen wir einmalig Unterlagen und Zugänge, danach läuft die Verwaltung ohne Ihr Zutun. Abrechnungen und Steuerunterlagen erhalten Sie jährlich – und im Portal sehen Sie jederzeit, was in Ihrer Wohnung passiert. Steht ein Mieterwechsel an, melden wir uns aktiv mit Vorschlag und Zeitplan.
FAQ
Häufige Fragen
Der WEG-Verwalter arbeitet für die Gemeinschaft und kümmert sich um das Gemeinschaftseigentum – nicht um Ihr Mietverhältnis. Mietersuche, Mietvertrag, Mieteingang und die Nebenkostenabrechnung gegenüber Ihrem Mieter bleiben Ihre Aufgabe. Genau diesen Teil übernimmt die Sondereigentumsverwaltung.
Nein – die Sondereigentumsverwaltung ist unabhängig von der WEG-Verwaltung beauftragbar. Liegen beide in einer Hand, entfallen allerdings die Schnittstellen: Hausgeld, Mietforderung und Abrechnungen werden konsistent abgebildet, und Informationen aus der Gemeinschaft fließen direkt in die Verwaltung Ihrer Einheit ein.
Ja, die Mietersuche gehört zum Leistungsumfang: Vermarktung, Besichtigungen, Bonitätsprüfung und Vertragsabschluss übernehmen wir – Sie entscheiden über den Mieter. Auch ein laufender Leerstand ist also kein Hindernis für den Start der Verwaltung.
Üblich ist eine monatliche Vergütung pro verwalteter Einheit; Sonderleistungen wie die Neuvermietung werden separat ausgewiesen. Nach dem Erstgespräch erhalten Sie ein transparent aufgeschlüsseltes Angebot.
Verwandte Leistungen
Aus einer Hand
Geben Sie Ihre Wohnung in Verwaltung.
Unverbindliches Erstgespräch, typischerweise 30 Minuten. Anfragen beantworten wir qualifiziert innerhalb von 24 Stunden an Werktagen.